Wir stehen zu unserer Verantwortung, die Gemeinde zu unterstützen.
Leider sind aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung kommunaler Akteure an PV-Freiflächenanlagen auch aus Sicht des bne noch nicht ausreichend gut geregelt. Sobald sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, werden diese Möglichkeiten gerne umgesetzt.
Für alle genutzten Flächen und Wege, die Eigentum der Gemeinde sind und die während der Bauphase und des laufenden Betriebs vom Solarpark genutzt werden, vereinbaren wir einen Trassen- und Wegenutzungsvertrag, der eine angemessene Vergütung regelt.
Nach Inbetriebnahme des Solarparks Dannenwalde fallen Gewerbesteuern an, die der Gemeinde zugutekommen.